Prüfung
E-Check und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Wir messen die Anlage durch, schreiben ein Protokoll und kleben die Plakette mit dem nächsten Termin in den Zählerschrank.
- E-Check Wohnung bis 4 Zimmer
- 189,00 €Festpreis
- E-Check Einfamilienhaus
- 295,00 €Festpreis
- Prüfung ortsfester Anlagen im Gewerbe
- 14,50 €je Stromkreis
- Prüfung ortsveränderlicher Geräte
- 4,90 €je Gerät

Frist
Wann ist Ihre Anlage wieder dran?
Tragen Sie das Datum der letzten Prüfung ein. Für selbst bewohntes Eigentum gibt es keine gesetzliche Pflicht, wohl aber eine Empfehlung; im Gewerbe gilt eine Prüfpflicht, und bei vermieteten Wohnungen folgt sie aus der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters.
alle 4 Jahre (Empfehlung)
Tragen Sie das Datum der letzten Prüfung ein. Es steht auf der Plakette im Zählerschrank und auf dem Prüfprotokoll.
Sie haben eine Plakette von uns im Zählerschrank? Dann sehen Sie den Stand direkt in der Anlagen-Auskunft.

Wer muss prüfen lassen
- Betriebe müssen ihre ortsfesten Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 wiederkehrend prüfen lassen - in der Regel alle vier Jahre. Jährlich wird in Räumen besonderer Art geprüft: Nassbereiche, Baustellen, medizinisch genutzte Räume, Veranstaltungsstätten.
- Vermieter schulden eine betriebssichere Anlage. Ohne Prüfprotokoll wird die Beweisführung nach einem Schaden schwierig.
- Eigentümer müssen nicht, sollten aber: Viele Versicherer kürzen nach einem Kabelbrand, wenn die Anlage jahrzehntelang niemand angesehen hat.
Was gemessen wird
Sechs Prüfschritte, je Stromkreis
Die Grenzwerte stehen in derselben Tabelle, gegen die unsere Monteure vor Ort jeden gemessenen Wert bewerten. Was hier steht, steht auch im Protokoll.
| Prüfschritt | Grenzwert | Worum es geht |
|---|---|---|
| Sichtprüfung | ohne Zahlenwert | Schutz gegen direktes Berühren, Beschriftung, Auswahl der Betriebsmittel, sichtbare Beschädigungen. |
| Durchgängigkeit des Schutzleiters | höchstens 1,00 Ω | Der Schutzleiter muss von der Steckdose bis zur Haupterdungsschiene durchgehend sein. Einen Normwert gibt es nicht; über 1 Ω ist erfahrungsgemäß eine Klemme lose oder eine Ader unterbrochen. |
| Isolationswiderstand | mindestens 1,00 MΩ | Gemessen zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter. Unter 1 MΩ ist die Isolierung feucht oder beschädigt. |
| Schleifenimpedanz | höchstens 2,88 Ω | Bestimmt, wie schnell die Sicherung im Fehlerfall auslöst. Der zulässige Wert hängt vom Schutzorgan ab. |
| Auslösezeit des Fehlerstromschutzschalters | höchstens 300 ms | Ein RCD mit 30 mA muss bei Nennfehlerstrom binnen 300 ms abschalten. |
| Auslösestrom des Fehlerstromschutzschalters | höchstens 30 mA | Der RCD muss zwischen 15 und 30 mA auslösen - nicht später, aber auch nicht früher. |
Der zulässige Wert der Schleifenimpedanz hängt vom Schutzorgan ab; die Tabelle nennt den Wert für einen Leitungsschutzschalter B16 (230 Volt geteilt durch 80 Ampere Auslösestrom). Das Messgerät rechnet ihn im Einsatz je Schutzorgan und Leitungstemperatur um.

Rauchwarnmelder gleich mit
Nach DIN 14676 ist einmal im Jahr eine Funktionsprüfung fällig. Wenn wir ohnehin in der Wohnung sind, machen wir sie mit und schreiben sie ins selbe Protokoll - das spart eine zweite Anfahrt.

Womit gemessen wird
Ein Installationstester, jährlich kalibriert. Die Kalibrierbescheinigung liegt dem Protokoll bei - ohne sie lässt sich im Streitfall nicht belegen, dass das Gerät richtig angezeigt hat.

Danach
Protokoll, Plakette, Erinnerung
Nach der Prüfung bekommen Sie ein Protokoll mit allen Messwerten, den Grenzwerten und der Bewertung je Stromkreis. In den Zählerschrank kommt eine Plakette mit dem Termin der nächsten Prüfung.
Auf der Plakette steht außerdem eine Kennung. Wer sie eingibt, sieht den Prüfstand der Anlage - ohne Anmeldung und ohne Suche im Ordner. Das ist besonders für Hausverwaltungen praktisch, die dreißig Objekte betreuen.